Gemäß des § 194 BauGB ermitteln wir mit einem qualifizierten Wertgutachten, durch unseren innerbetrieblichen Sachverständigen, den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie zum Bewertungsstichtag. Wir erstellen Ihnen professionelle und aussagekräftige Wertgutachten über Ihre Immobilie für jeden Verwendungszweck, in individueller Absprache und Ausarbeitung mit unserem Sachverständigen.

 

Die Bewertungsmethoden mit der Ihre Immobilie bewertet wird

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) nennt drei Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes: das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Entsprechend den Gepflogenheiten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wird das Wertermittlungsverfahren nach folgenden Kriterien ausgewählt:

Stehen zur Werteinschätzung ausreichend Vergleichspreise zur Verfügung, so wird das Vergleichswertverfahren (§§ 15 – 16 ImmoWertV) als vorrangiges Verfahren angesehen. Das Vergleichswertverfahren ist das Verfahren, welches am besten das Marktgeschehen wiederspiegelt, da die Ausgangsdaten direkt aus dem Grundstücksmarkt stammen. Es ist das Regelverfahren für die Bewertung des Bodens hauptsächlich unbebauter, aber auch bebauter Grundstücke.

Steht für den Erwerb oder die Errichtung vergleichbarer Objekte üblicherweise die zu erzielende Rendite im Vordergrund, so wird das Ertragswertverfahren (§§ 17 – 20 ImmoWertV) als vorrangig angesehen. Das Ertragswertverfahren ist für Objekte geeignet, für die die Verzinsung des investierten Kapitals bei der Preisbildung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ausschlaggebend ist. Es wird der am Wertermittlungsstichtag erzielbare, nachhaltige Grundstückstreinertrag wie eine jährliche wiederkehrende Rente angesehen, die jedes Jahr in gleicher Höhe bis zum Ende der Nutzungsdauer des Gebäudes anfällt.

Sind vergleichbare Objekte in erster Linie zur persönlichen Eigennutzung bestimmt und tritt die Erzielung von Erträgen in den Hintergrund so wird der Verkehrswert vorrangig mit Hilfe des Sachwertverfahrens (§§ 21 – 23 ImmoWertV) ermittelt. Im Sachwertverfahren werden die Ersatzbeschaffungskosten der Verkehrswertermittlung zu Grunde gelegt. Ausgangspunkt sind dabei die gewöhnlichen Kosten, die unter Berücksichtigung der am Wertermittlungsstichtag vorherrschenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Neuerrichtung einer baulichen Anlage ersatzweise anfallen würden.

 

Welche Kosten kommen bei einem Verkehrswertgutachten auf mich zu?

Generell fällt ein allgemeiner Kostendeckungsbeitrag bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachten i. H. v. 300,- Euro an.

zusätzlich hierzu gilt folgende Kostentabelle:

 

Gebühren für die Ermittlung von

Verkehrswerten für unbebaute

Grundstücke und Rechte an Grundstücken

bis  20.000,- €

von 20.000,- €  bis 500.000,- €

ab 500.000,- €

   300,- €

   500,- €

1.000,- €

Die einheitliche Gebühr für die Ermittlung eines

Verkehrswerts für eine Eigentumswohnung

beträgt

     900,- €

Die Gebühr für die Ermittlung eines Verkehrswerts

für 1- bis 2-Familienhäuser beträgt

bis 70.000,- €

ab 70.001,- €

   500,- €

1.200,- €

Bei der Ermittlung von Mehrfamilienhäuser

ab 3 Wohneinheiten und Gewerbeobjekten

beträgt die Gebühr bei einem ermittelten Verkehrswert

bis      500.000,- €

bis   5.000.000,- €

über 5.000.000,- €

1.500,- € zzgl. 2,0 % aus dem Betrag über 250.000,- €

2.000,- € zzgl. 1,0 % aus dem Betrag über 500.000,- €

6.500,- € zzgl. 0,6 % aus dem Betrag über 5.000.000,- €

 

Alle angegebenen Kosten verstehen sich zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.

Kontaktinformationen

Siegel GmbH
Immobilien-Treuhand

Allee 57
74072 Heilbronn 

Telefon: 07131 7871-0

Telefax: 07131 7871-20

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